Vertragliche Option
Übernahmeoption für Ihren Onlinehandel
Wenn Sie das Onlinegeschäft später nicht weiterführen möchten, kann eine vertraglich geregelte Übernahme geeigneter Unternehmens- oder Shopvermögenswerte vereinbart werden. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von den vorab festgelegten Voraussetzungen ab.
Die Übernahme ist eine Möglichkeit, keine Garantie. Sie wird individuell und schriftlich vereinbart.
Vorab festzulegen
Vier Punkte, die vorab geregelt werden
Voraussetzungen
Welche Unternehmens- oder Shopvermögenswerte für eine Übernahme infrage kommen, wird vorab geprüft und festgehalten.
Umfang
Festgelegt wird, welche Bestandteile übernommen werden und welche nicht Teil der Vereinbarung sind.
Bewertung und Übergabe
Bewertungsmethode und Übergabeprozess werden vor Vertragsabschluss gemeinsam bestimmt und schriftlich festgehalten.
Eine Übernahme ist keine Garantie für Gewinne, kein fester Ankaufspreis und keine Übertragung frei verfügbarer Plattformkonten.